Kinder-Osterbasteln und anschließendes Osterfreuer
Am 08.04.2023 ab 15:00 Uhr im Gemeinschaftshaus.
Anmeldung bis 03.04.2023
Tel: 0173 217 39 45 __________________________________________________________________________
Vereinsgaststätte Platanenblick
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Donnerstag
13:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag bis Sonntag
11:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Montag Ruhetag (außer Feiertage)
Öffnungszeiten gelten bis 31.03.2023
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Listen der Gemeinschaftsarbeit. Bitte dem Link folgen
Bitte nachzulesen in den Schaukästen.
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Fahrzeuge, die außerhalb der markierten Parkflächen
oder ohne Parkkarte parken, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
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Parkvignetten:
Parkvignetten müssen sichtbar angebracht sein.
Danach werden Fahrzeuge, die auf den Parkplätzen ohne gültige
Vignette parken, abgeschleppt.
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Wasserzähler:
Bitte beachten Sie die Aufforderung des Vorstands zum
Wasserzählerwechsel.
Nach dem Wechsel, der fachgerecht durchgeführt werden muss, ist
dem Vorstand durch Vorlage des ausgebauten Wasserzählers der
Zählerstand mitzuteilen.
Sollten Koloniemitglieder dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird
wird bei der nächsten Wasserabrechnung
ein Sonderverbrauch berechnet.
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Neubauten, Umbauten, Anbauten, Errichtung von
Gewächshäusern und Kinderspielgeräten:
Bedürfen lt: § 5 des Unterpachtvertrages einer Baugenehmigung.
Der Antrag ist beim Vorstand einzureichen.
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Die Überlassung des Kleingartens an Personen, die nicht
im Unterpachtvertrag stehen, ist nicht gestattet.
Sollte die Parzelle nicht vom Unterpächter genutzt werden, ist der
Unterpachtvertrag zu kündigen.
Die Weitergabe des Kleingartens an einen neuen Unterpächter
erfolgt nur durch den Vorstand.
Die selbstständige Vergabe des Kleingartens, z.B. durch Anbietern
im Internet oder Veröffentlichung in Medien, ist nicht gestattet.
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Abwassersammelgruben
Pächter, die keine eigene Abwassersammelgrube haben, sind aufgefordert, unverzüglich und separat eine eigene abflusslose Abwassersammelgrube einzubauen bzw. einbauen zu lassen.
Es versteht sich von selbst, dass hierfür Bauanzeigen gestellt werden müssen.
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Stromversorger
Bei der Stromversorgern muss die Privatanschrift angegeben werden und nicht die Gartennummer.
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Heckenhöhe in Kleingartenanlagen auf 1,25 m – Schreiben des Bezirksverbandes
vom 15.11.2014
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