15.06.2013

Kleingärtner helfen Kleigärtnern!

Der Landesverbandstag Berlin hat auf seinem Verbandstag am 15. Juni 2013 beschlossen,
dem Spendenaufruf des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. zu folgen, um die hochwassergeschädigten Kleingärtner zu unterstützen.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ruft deshalb alle Kleingartenorganisationen
und Kleingärtner zu einer Spendenaktion zu Gunsten der hochwassergeschädigten Kleingärtner
auf und bittet um Spenden auf nachstehendes Spenden-Sonderkonto: Empfänger:
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
Konto: 190 223 464
BLZ:  100 500 00
Bank: Berliner Sparkasse
Verwendungszweck: „Kleingärtner helfen Kleingärtnern!“


11.09.2013

Verfahren bei Nachlassparzellen

Wird das Unterpachtverhältnis durch Tode des/der Unterpächter beendet, ist eine sofortige Information mit evt. vorhandener Sterbeurkunde an den Bezirksverband zu senden.

Die Parzellenschlüssel sind spätestens mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Pächters folgt (siehe Unterpachtvertrag § 15) beim Bezirksverband abzugeben. Sobald der Bezirksverband im Besitz der Parzelle ist, wird eine Wertermittlung (Abschätzung) vorgenommen.

Das komplette Vertragswerk, bestehend aus Unterpachtvertrag, Übergabeverhandlung mit sämtlichen Anlagen/Vereinbarungen, wird im Bezirksverband gefertigt.

Eine Übergabe (Übergabeverhandlung) durch den Erben ist nicht rechtens, da der Erbe keinen Besitz an den Baulichkeiten, dem Aufwuchs und den Außenanlagen hat, sondern diesem ausschließlich der Parzellenerlös zusteht, welcher nach Geldeingang bei Bezirksverband abgerechnet und ausgekehrt wird.

Der Vorstand des Kleingartenvereins ist nicht empfangsberechtigt


10.09.2013

Austritt aus dem Unterpachtvertrag

Haben Eheleute gemeinsam einen Unterpachtvertrag abgeschlossen, ist der Austritt eines Unterpächters aus dem Unterpachtvertrag nur nach Scheidung, unter Vorlage des Scheidungsurteils nebst einer gemeinsam unterzeichneten Scheidungsfolgevereinbarung, möglich.

Sofern unverheiratete Unterpächter, z.B. eheähnliche Lebensgemeinschaften oder andere Konstellationen (Mutter und Sohn, Großvater und Enkel ect.) einen Unterpachtvertrag abgeschlossen haben, ist wie folgt zu verfahren:

Der Unterpachtvertrag ist von beiden Unterpächtern zu kündigen, die Parzelle wird abgeschätzt, Kosten 175,00 €,die Unterpächter haben die Rückbau- und Beseitigungsauflagen aus dem Abschätzprotokoll zu erledigen bzw. erledigen zu lassen,mit dem weiterführenden Unterpächter wird ein neuer Unterpachtvertrag geschlossen.